SCHULBEGLEITUNG
Ein inklusives Schulsystem mit einem gemeinsamen, integrativen Unterricht…
… von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung sowie mit besonderem Förderbedarf lässt sich mit Hilfe von Schulbegleitung nachhaltig in die Praxis umsetzen.
Eine Schulbegleitung wird dann nötig, ...
… wenn Schülerinnen und Schüler mit Behinderung Bedarf an individueller Unterstützung haben, die durch das Personal der Schule nicht oder nicht regelmäßig erbracht werden kann. Die Schulbegleitung kann je nach Bedarf im Einzelfall durch Fachkräfte oder Nichtfachkräfte erfolgen. Der Einsatz von Fachkräften ist dann erforderlich, wenn es sich bei den Maßnahmen zur Unterstützung überwiegend um (heil)pädagogische Tätigkeiten handelt. Dies ist insbesondere bei Schülerinnen und Schülern mit Störungen im Autismusspektrum, Mehrfachbehinderung, stark herausfordernden Verhaltensweisen oder einem hohen Bedarf an Kommunikations-Unterstützung oftmals der Fall. Entscheidend für Quantität, Dauer und Qualität der
Unterstützung ist immer der individuelle Bedarf des Schülers in Verbindung mit der schulischen Situation.
Grundlegende Leistungen sind:
- Unterstützung zur Bewältigung des Schulalltages: Hilfen und Anleitung bei der Körperpflege, der Mobilität, bei Unterrichtsgängen, in Pausenzeiten, beim Umgang mit Unterrichtsmaterialien, bei der Orientierung.
- Unterstützung im Unterricht: Strukturierungshilfen, Förderung der Konzentrationsfähigkeit, Impulsgebung und Aufmerksamkeitslenkung, Ermöglichen eines individuellen Lerntempos mit angemessenen Ruhepausen.
- Unterstützung bei der Kommunikation: Erlernen und die Nutzung von non-verbalen Kommunikationssystemen sowie um die Förderung der verbalen Kommunikation.
- Unterstützung im psychosozialen Bereich: Hilfen und Anleitung im sozialen Umgang mit Mitschülerinnen und Mitschülern sowie mit Lehrerinnen und Lehrern, um Unterstützung in Krisensituationen, um die Stärkung des Selbstwertgefühls und der Eigenständigkeit.
- Unterstützung des Systems Schule: Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter informieren nach Bedarf über die Behinderung des Schülers und den angemessenen Umgang. Nach Absprache mit der Schule sind sie im Kontakt mit den Erziehungsberechtigten sowie den begleitenden Therapeuten. Der FAIRnund e. V. ist zuständig für den reibungslosen Verfahrensablauf.
Art und Umfang der Hilfe
Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem individuellen Bedarf des behinderten Menschen und werden in einem individuellen Hilfeplanprozess festgelegt, der regelmäßig fortgeschrieben wird.
Ziel ist dabei, immer die größtmögliche Selbstständigkeit des Schülers zu erreichen.
Die Leistungen umfassen:
- Unterstützung zur Bewältigung des Schulalltages: Hilfen und Anleitung bei der Körperpflege, der Mobilität, bei Unterrichtsgängen, in Pausenzeiten, beim Umgang mit Unterrichtsmaterialien, bei der Orientierung.
- Unterstützung im Unterricht: Strukturierungshilfen, Förderung der Konzentrationsfähigkeit, Impulsgebung und Aufmerksamkeitslenkung, Ermöglichen eines individuellen Lerntempos mit angemessenen Ruhepausen.
- Unterstützung bei der Kommunikation: Erlernen und die Nutzung von non-verbalen Kommunikationssystemen sowie um die Förderung der verbalen Kommunikation.
- Unterstützung im psychosozialen Bereich: Hilfen und Anleitung im sozialen Umgang mit Mitschülerinnen und Mitschülern sowie mit Lehrerinnen und Lehrern, um Unterstützung in Krisensituationen, um die Stärkung des Selbstwertgefühls und der Eigenständigkeit.
- Unterstützung des Systems Schule: Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter informieren nach Bedarf über die Behinderung des Schülers und den angemessenen Umgang. Nach Absprache mit der Schule sind sie im Kontakt mit den Erziehungsberechtigten sowie den begleitenden Therapeuten. Der FAIRnund e. V. ist zuständig für den reibungslosen Verfahrensablauf.
Darüber hinaus vermittelt der FAIRbund e. V. weitergehende Beratungs- und
Informationsmöglichkeiten für Eltern, Bezugspersonen und Lehrer/innen z. B. zu bestimmten Behinderungsbildern, zu Entlastungsmöglichkeiten im häuslichen Bereich oder für die weitere Gestaltung des Lebensweges.
Das Verfahren
- Die Schulbegleitung wird durch den Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigte im Rahmen des individuellen Rechtsanspruchs bei der Fachbehörde beantragt. Schulen können den Antrag anregen.
- Die Fachbehörde prüft den Antrag und holt entsprechende Stellungnahmen der Schule bzw. der begleitenden therapeutischen bzw. Fördereinrichtungen ein.
- Zu Beginn dieses Prozesses sind neben der Fachbehörde die Schule, die Erziehungsberechtigten und, wenn möglich, auch der Schüler einzubeziehen. Im weiteren Verlauf der Maßnahme ist auch der FAIRbund e. V. als Anbieter der Schulbegleitung Teil der Hilfeplanung.
- Um über Art und Umfang der zu bewilligenden Leistung zu entscheiden, ist die individuelle Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII ein erprobter und bewährter Ansatz, an dem sich die Gesamtplanung gemäß SGB XII orientiert.
- Hilfeplangespräche finden in regelmäßigen Intervallen statt. Sie gestalten den Prozess der Leistungsgewährung von der Eingangs- und Clearingphase bis hin zur Ablösung und Beendigung.
- Nach Kostenzusage durch den Leistungsträger wird ein rechtsverbindlicher Betreuungsvertrag zwischen dem FAIRbund e. V. und dem Schüler den Erziehungsberechtigen abgeschlossen. Der ermittelte Unterstützungsbedarf ist Vertragsbestandteil und regelt Dauer, Umfang und Betreuungsinhalte.
- Zwischen dem FAIRbund e.V. und der Schule gibt es verbindliche Absprachen über organisatorische Abläufe, Zuständigkeiten und Verantwortung.
KONTAKT
Ambulantes Team
Schulbegleitung
Sandra Schröter (Teamleiterin)
Eisenbahnstr. 66
04315 Leipzig
Tel.: 0177-671 37 85