Hilfe für junge Volljährige

HILFE FÜR JUNGE VOLLJÄHRIGE

Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.

(§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung)

KONTAKT

Ambulantes Team
Hilfe für junge Volljährige
Sandra Schröter (Teamleiterin)
Eisenbahnstr. 66
04315 Leipzig
Tel.: 0177-671 37 85