Marte Meo

MARTE MEO

Ihr Alltag ist anstrengend und kräfteraubend?
Ihr Kind:

  • zeigt herausfordernde Verhaltensweisen, wie Wutanfälle, Ängste, Frust oder Rückzug,
  • spielt nicht mit Gleichaltrigen,
  • kann sich nicht allein beschäftigen oder
  • reagiert nicht auf Sie

Die Erzieher*innen, Lehrkräfte, Ärzt*innen oder Psycholog*innen sprechen von:

  • Entwicklungsverzögerung,
  • auffälligem Sozialverhalten,
  • ängstlichem, unsicherem oder isolierendem Verhalten,
  • ADS/ADHS oder
  • Autismus-Spektrum-Störung.

Sie wollen:

  • Ihr Kind optimal in der Entwicklung unterstützen,
  • die (Spiel-)Welt Ihres Kindes entdecken,
  • Sicherheit während unsicherer Zeiten geben,
  • Ihre Eltern-Kind-Bindung stärken,
  • Geschwisterkinder friedlich miteinander spielen sehen oder
  • bei den Hausaufgaben hilfreich sein?

Mit Marte Meo bieten wir Eltern hoffnungsvolle Momentaufnahmen, neue (Ein-) Blicke sowie konkrete Informationen, unter anderem zu den Themen:

  • Sicherer Umgang mit dem Kind, Signale lesen lernen, Entwicklung von Feinfühligkeit und einer sicheren Eltern-Kind-Bindung,
  • Entwicklungsunterstützung (z. B. in den Bereichen Sprache, sozial-emotionale Entwicklung, Spiel- und Schulfähigkeiten, Aufmerksamkeitslenkung, Kooperationsfähigkeit, Selbstwertentwicklung),
  • förderliche Begleitung von Kindern in herausfordernden Situationen (Pflegeverrichtungen, Medikamentengabe, medizinische Versorgung; Eingewöhnung in Einrichtungen/Wohnformen),
  • positiv Leiten und Anleiten, (z. B. beim Füttern/Essen, Windeln/Anziehen, Regeln/Grenzen/Rituale vermitteln und einführen, Entwickeln von Selbständigkeit, Erlernen alltäglicher Fähigkeiten, Üben für die Schule und Hausaufgaben erledigen),
  • Entwicklung positiver Geschwisterbeziehungen, verbesserte Familienatmosphäre,
  • individuelle Fähigkeiten/Persönlichkeit fördern, Entwicklung von Selbstvertrauen und Selbstwertempfinden.

Marte Meo bedeutet sinngemäß „etwas aus eigener Kraft erreichen“. Die Methode gibt Eltern die Möglichkeit, sich durch die Kraft der Bilder eigener Potenziale und Ressourcen bewusst zu werden, diese gezielter einzusetzen und weiterzuentwickeln, um ihre Kinder in deren Entwicklung zu unterstützen.

Im Rahmen der Hilfe werden alltägliche Interaktionen zwischen der erwachsenen Bezugsperson und dem Kind gefilmt und in Bezug auf bestehende Ressourcen und noch nicht vollzogener Entwicklungsschritte analysiert.

Aus der Videoaufnahme werden kurze Videoclips zur Informationsvermittlung in der Beratung, dem sogenannten Review, genutzt.

Marte Meo ist eine videobasierte Elternberatungsmethode im Rahmen von § 27, Abs. 2 SGB VIII.
Bei Interesse sprechen Sie bitte Ihre*n zuständige*n Mitarbeitende*n des Allgemeinen Sozialdienstes an.

Zielguppen/ Leistungsangebot

Wir bieten Unterstützung für

• klassische Familien und Patchworkfamilien, alleinerziehende Mütter/ Väter,
• Eltern, die von ihrem Kind getrennt leb(t)en (z. B. nach Inobhutnahme, Fremdunterbringung, Krankheit, Therapie; nach Aufenthalten in Kliniken, Psychiatrie, JVA),
• als Co-Hilfe für Pflegeeltern, Erziehungsstelleneltern,

die Hilfe im Umgang mit Kindern mit
• Entwicklungsverzögerungen im sprachlichen, sozial-emotionalen, kognitiven Bereich,
• Verhaltensauffälligkeiten
(z. B. Aggression, soziale Isoliertheit, ängstlichem, unsicherem, ablehnendem Verhalten, Störung des Sozialverhalten);
• körperlichen und/oder geistigen Behinderungen, mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS), Down-Syndrom,
• Aufmerksamkeitsproblematik, mit ADHS/ADS oder hyperaktive Kinder,
• besonderen Bedürfnissen nach Traumatisierungen, wie Bindungsabbrüchen, Vernachlässigung oder Misshandlung,
benötigen.

 

 

Marte Meo als Co-Hilfe

Marte Meo als Co-Hilfe

Das gleichzeitige Arbeiten an Themen wie z. B. Sicherung materieller Grundlagen, Absicherung medizinischer, hygienischer und gesundheitlicher Anforderungen wird mit Marte Meo ausgeschlossen.

Alternativ kann Marte Meo als Co-Hilfe, u. a. gemeinsam mit einer SPFH § 31 SGB VIII installiert werden, z. B. bei grundlegenden Mangellagen oder auch Multiproblemfamilien oder bei bestehendem Kontrollvertrag aufgrund aktueller Kindeswohlgefährdung.

Eine Co-Hilfe kann außerdem umgesetzt werden mit (teil-) stationären Hilfen, wie z. B.:

  • § 32 SGB VIII (bei Multiproblemfamilien, bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen und Kindern mit besonders herausforderndem Verhalten),
  • § 34 SGB VIII (Kinder mit komplexem Hilfebedarf, Aufbau/Aufrechterhaltung der Bindung, Anbahnung der Rückführung/Rückführung in den Haushalt);
  • § 19 SGB VIII (Bindungsaufbau; Stärkung der Elternrolle) sowie für
  • § 33 SGB VIII (beim Übergang zwischen der stationären Einrichtung in die Pflegestelle, bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen oder besonders herausforderndem Verhalten).

 

KONTAKT

Marte Meo
Jens Morgenstern (Teamleiter)
Eisenbahnstr. 66

04315 Leipzig
Tel.: 0163 – 53 11 345

Sandra Schröter
Eisenbahnstr. 66
04315 Leipzig
Tel.: 0177 – 67 137 85

Für ausführliche Informationen und Fallanfragen wenden Sie sich bitte an Jens Morgenstern.